Wer sich bei der Arbeit zwischen zwei Terminen schnell mal einen Kaffee beim Bäcker holt, ist auf dem Weg nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt. Denn wenn ein Weg nicht betrieblich erforderlich ist, sondern der privaten Verpflegung dient, gehört er in den Bereich der „höchstpersönlichen Verrichtungen“.
Das entschied nun das Landessozialgericht Thüringen im Fall einer Pflegedienst-Mitarbeiterin, die beim Coffee-to-go-Holen zwischen zwei Terminen gestürzt war und sich Blessuren am Knie zugezogen hatte. Ihren Antrag auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung hatte die Berufsgenossenschaft abgelehnt, da es sich nicht um einen Arbeitsweg gehandelt habe. Die Richter stimmten dem zu, denn das Kaffeeholen sei eine eigenwirtschaftliche Aktion ohne sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit.
Für derartige oder auch schlimmere Missgeschicke, die von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht abgedeckt sind, gibt es private Unfallpolicen. Je nach Ausgestaltung kosten sie nur wenige Euro im Monat.
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In den letzten Jahren sprossen die sogenannten FinTechs wie Pilze aus dem Boden. Sie bieten beispielsweise Versicherungen oder Bankdienstleistungen, meistens per App. Wie eine aktuelle YouGov-Umfrage zeigt, stehen die Bundesbürger den Angeboten grundsätzlich positiver gegenüber als noch 2016.
Zugleich halten 60 Prozent die FinTechs aber für zu intransparent und wenig reguliert. Dadurch werde der Markt für Finanzdienstleistungen noch unübersichtlicher. Rund die Hälfte hat überdies Datenschutzbedenken.
Dass nicht alle durchstartenden Unternehmen ihren eigenen Ansprüchen gerecht werden, zeigte vor einigen Monaten das Beispiel der „Smartphone-Bank“ N26. Das mit einer schicken App aufwartende Finanzinstitut sah sich massiver Kundenkritik ausgesetzt, da gehäuft Konten per Phishing gekapert und leer geräumt wurden. Die Kunden erfuhren davon über Wochen nichts, da kein Bankmitarbeiter erreichbar war und sie keinen Zugriff auf ihre Kontodaten hatten. N26 entschuldigte sich später für die Versäumnisse und kündigte an, den Kundensupport aufzustocken.
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Nach seinem Höhenflug vor gut anderthalb Jahren, als er schon die 20.000-Dollar-Marke ins Visier nahm, stürzte der Bitcoin-Kurs jäh ab und kostete zeitweise weniger als 3.000 Dollar. Viele Investoren legten das Thema ad acta – schließlich hatten sich die Warnungen vor einem Strohfeuer bewahrheitet.
Nun aber scheint sich der Wind wieder zu drehen: Ende Juni stieg der Kurs der Kryptowährung auf über 11.000 Dollar und damit auf ein 18-Monats-Hoch. Wer sechs Wochen vorher eingestiegen war, konnte sich über eine Verdopplung seines Einsatzes freuen. Schon werden wieder Fantasien gesponnen wie beim letzten Hype: Warum sollten nicht auch 100.000 Dollar möglich sein?
Der neuerliche Aufschwung dürfte maßgeblich von Facebooks Plänen einer eigenen Digitalwährung namens Libra befeuert worden sein. Das gesamte Segment der Kryptowährungen und der Blockchain-Technologie hat damit eine Aufwertung erfahren. Für Privatanleger bleibt ein Engagement dennoch weiterhin in etwa so riskant wie eine Sportwette.
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Die private Absicherung der eigenen Arbeitskraft zählt zu den essenziellen Vorsorgemaßnahmen, denn staatlicherseits ist im Fall der Fälle nicht viel zu erwarten. Und der tritt immerhin bei jedem vierten Arbeitnehmer ein, ob wegen Rückenleiden, einer schweren Erkrankung oder – relativ am häufigsten – wegen psychischer Probleme. Damit die Zeit bis zur Rente nicht auf Sozialhilfeniveau zugebracht werden muss, sollte in möglichst jungen Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden.
Die Stiftung Warentest hat im Juni eine Bewertung von 59 am deutschen Markt erhältlichen Tarifen vorgelegt. Das Gesamtergebnis kann sich sehen lassen: Bis auf ein Angebot, der nur als „befriedigend“ eingestuft wurde, erhielten alle getesteten Versicherungen ein „gut“ oder „sehr gut“. Darin spiegelt sich der „Bedingungswettlauf“ wider, den sich die Versicherer in den letzten Jahren geliefert haben: Die Konditionen wurden immer kundenfreundlicher. Für jene Arbeitnehmer, die wegen einer Vorerkrankung oder eines gefährlichen Berufs keine Berufsunfähigkeitspolice bekommen, gibt es mehrere Alternativen: eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung, eine Grundfähigkeits-, Multi-Risk- oder Schwere-Krankheiten-Police oder auch eine Unfallversicherung. Der persönliche Versicherungsmakler hilft gern weiter.
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