Das deutsche Gesundheitssystem mag seine Schwächen haben, gehört aber dennoch zu den besten der Welt. Das wird den Patienten vor allem dann bewusst, wenn sie in einem anderen Land schwer erkranken oder einen Unfall erleiden. In einem solchen Fall kann es über Wohl und Wehe entscheiden, schnell in den Genuss der deutschen Versorgungsstandards zu kommen.
12.900 Mal hat der ADAC im vergangenen Jahr Krankenrücktransporte in die Heimat organisiert. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das ein Plus von 6 Prozent. Der größte Teil dieses Anstiegs dürfte auf die stetig wachsende Auslandsreisetätigkeit der Deutschen zurückgehen. Allerdings: Nicht alle, die wollen, können auch. Ein Krankenrücktransport ist äußerst kostspielig und wird im Regelfall nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Wer nicht Zehntausende Euro aus eigener Tasche zahlen kann, muss also mit der medizinischen Versorgung im Reiseland vorliebnehmen. Ein fachgerechter Rücktransport von den Kanarischen Inseln kann bis zu 45.000 Euro kosten, aus Fernost werden schon mal weit über 100.000 Euro fällig. Wer im Falle des Falles lieber im Heimatland medizinisch versorgt werden will, sollte rechtzeitig eine entsprechende Krankenzusatzversicherung abschließen.
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Die Zahl der Millionäre in Deutschland steigt unaufhaltsam. 2013 waren es rund eine Million, im letzten Jahr schon 1,3 Millionen. Und das, wohlgemerkt, ohne Berücksichtigung von Sachwerten wie Immobilien. Wer auch einmal zu diesem illustren Kreis gehören möchte, sollte vor allem früh daran arbeiten. Denn dann muss man gar kein Großverdiener sein, um zum Renteneintritt die magische Summe auf dem Konto haben zu können. Der Zinseszinseffekt sorgt für exponentielles Wachstum des Ersparten.
Wer beispielsweise mit 20 Jahren anfängt zu sparen und das Geld in Aktien anlegt, kann die Million bis zum Rentenalter bereits mit einer monatlichen Sparrate von 514 Euro erreichen. Notwendig ist dazu eine durchschnittliche jährliche Rendite von 6 Prozent. So viel gibt es natürlich nicht ohne Anlagerisiko. Doch das ist bei soliden, breit gestreuten Investments überschaubar, wie die Geschichte zeigt. Der DAX beispielsweise kommt im Mittel auf deutlich mehr als 6 Prozent Wachstum pro Jahr und verzeichnet allenfalls mal Dellen, die nach einiger Zeit wieder wettgemacht sind. Steigt man mit 30 Jahren ins „Sparen für die Million“ ein, wird das Vorhaben schon anspruchsvoller: Dann sind bei 6-prozentigem Wertzuwachs p. a. monatlich 878 Euro einzuzahlen. 1.588 Euro beträgt der monatliche Sparbetrag, wenn man mit 40 Jahren anfängt und 27 Jahre später Millionär sein möchte.
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Seit Einführung der Riester-Rente reißen die Diskussionen um das Altersvorsorgeprodukt nicht ab. Im Wesentlichen monieren die Kritiker, dass die Riester-Angebote zu kompliziert und zu teuer seien. CSU-Chef Horst Seehofer erklärte das Modell gar für „gescheitert“. Fachleute betrachten die Sache dagegen differenzierter. Aber auch von ihnen räumen die meisten ein, dass eine Entschlackung der Produkte und der Produktlandschaft sinnvoll wäre.
Dieses Ziel haben die Versicherer nun ins Visier genommen: Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) möchte noch vor der Sommerpause einen Standardvertrag präsentieren. Er soll das Riestern nicht nur einfacher, sondern auch preiswerter machen. So sollen Bürger und Politik endgültig mit dem Produkt versöhnt werden.
Dessen ungeachtet gibt es einen neuen politischen Vorstoß aus Hessen für eine kapitalmarktbasierte, staatlich organisierte „Deutschlandrente“. Auch im Koalitionsvertrag der GroKo wird eine Riester-Verbesserung gefordert.
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Wer bei kleineren Schäden am Auto einen Sachverständigen mit einem Gutachten beauftragt, sollte zuvor die Kostenübernahme mit der Versicherung klären. Das gilt auch, wenn die Versicherung des Schädigers sich schon bereiterklärt hat, den vollen Schaden zu regulieren.
Das Amtsgericht Hamburg entschied kürzlich über die Klage einer Kfz-Halterin, die neben 760 Euro für die Schadensbehebung auch 360 Euro für ein Gutachten eingefordert hatte. Dieses hielt sie für nötig, um verdeckte Schäden auszuschließen. Der Versicherer hingegen war der Auffassung, es sei für die Geschädigte leicht erkennbar gewesen, dass es sich lediglich um einen Bagatellschaden handelte. Die 360 Euro für das Gutachten gehörten damit nicht zur Versicherungsleistung.
Dieser Argumentation des Versicherers schloss sich das Gericht an und wies die Klage ab. Bei einem Bagatellschaden – wofür gemeinhin eine Grenze von 1.000 Euro gezogen wird – sei ein einfacher Kostenvoranschlag einer qualifizierten Werkstatt zur Schadensfeststellung ausreichend.
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